Sie können vielleicht im Moment Ihren Urlaub am Bichlhof nicht so planen wie gewohnt, daher haben wir uns überlegt Ihnen Ihre „Planbarkeit“ etwas zu erleichtern und ändern unsere Stornoregelungen für 2021. Jede Buchung wird im Bichlhof individuell bearbeitet, sollte doch etwas dazwischen kommen, rufen Sie uns einfach an, denn gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung, sei es mit einem Gutschein für einen späteren Aufenthalt oder einer Änderung Ihrer Reservierung. Wir sind immer für Sie da!
Zeitraum | Kosten |
Bis 14 Tage vor Anreisetermin | kostenlos |
13 bis 9 Tage vor Anreisetermin | 25 % des Zimmerpreises |
8 bis 4 Tage vor Anreisetermin | 45 % des Zimmerpreises |
3 bis 1 Tag vor Anreisetermin | 80 % des Zimmerpreises |
Bei Nicht Anreise oder vorzeitiger Abreise | 100% des Zimmerpreises |
Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG gilt nicht, stattdessen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie. Zimmerstornierungen sind nur schriftlich gültig.
Eine kostenfreie Stornierung sowie Reiseabbruch während der COVID-19 Situation ist zu jedem Zeitpunkt bis 24h vor Anreise möglich, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Sie nicht aus Ihrem Heimatort ausreisen dürfen
- sollten Sie in Österreich oder Tirol nicht einreisen dürfen (z.B.: Reisewarnung)
- sollte bei Ihrer Rückreise von Tirol eine Quarantäne Pflicht gelten
Zeitraum | Kosten |
Bis 7 Tage vor Anreisetermin | kostenlos |
6 Tage bis 4 Tage vor Anreisetermin | 45% des Zimmerpreises |
3 Tage bis 1 Tag vor Anreisetermin | 80% des Zimmerpreises |
Bei Nicht Anreise oder vorzeitiger Abreise | 100% des Zimmerpreises |
AUSNAHME: 07. - 31. Januar 2021 | bis 48h vor Anreisetermin kostenlos |
Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG gilt nicht, stattdessen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie. Zimmerstornierungen sind nur schriftlich gültig.
Eine kostenfreie Stornierung sowie Reiseabbruch während der COVID-19 Situation ist zu jedem Zeitpunkt bis 24h vor Anreise möglich, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Sie nicht aus Ihrem Heimatort ausreisen dürfen
- sollten Sie in Österreich oder Tirol nicht einreisen dürfen (z.B.: Reisewarnung)
- sollte bei Ihrer Rückreise von Tirol eine Quarantäne Pflicht gelten
Auch wenn man es nicht möchte, kann immer etwas beim Urlaubsantritt dazwischen kommen. Uns liegt es am Herzen, Sie im Urlaub rundum glücklich zu sehen und daher sind wir auch bemüht um Ihre Zufriedenheit, wenn mal etwas dazwischen kommen sollte.
Bei positivem COVID-19 Test des Gastes (auch bei Angehörigen oder bei vorgeschriebener Quarantäne) ist der Unterkunftsgeber zu informieren und mittels einer ärztlichen Bestätigung die Erkrankung zu verifizieren. Eine kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich, wäre aber ausdrücklich durch den Abschluss der Europäischen Reiseversicherung abgedeckt.
TIPP
Wir empfehlen den Abschluss einer Hotelstorno Plus Versicherung. Diese können Sie direkt über den Link oder anhand eines Formulares, welches wir Ihnen gerne als PDF zu senden, ausfüllen. Für ca. 5 % des Reisepreises sind nicht nur Stornokosten und Reiseabbruch, sondern auch verspätete Anreise z.B. durch Autopanne, unfreiwillige Urlaubsverlängerung sowie Such- und Bergkosten (inkl. Hubschrauberbergung) versichert!
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